Bäume und Sträucher an Verkehrsflächen

Lichtraumprofil

Bei Straßenkontrollen wird immer häufiger festgestellt, dass Hecken, Sträucher und Bäume von Privatgrundstücken in den Bereich der Gehwege und der Fahrbahnen hineinragen. Dadurch kann es zu Verkehrsbehinderungen oder gar Verkehrsgefährdungen kommen. Auch Beschädigungen an vorbeifahrenden Fahrzeugen sind nicht ausgeschlossen. Insbesondere können Entsorgungsfahrzeuge und auch Rettungsfahrzeuge an der Zufahrt gehindert werden.

 

Wir bitten alle Grundstückseigentümer bzw. die Verfügungsberechtigten der Grundstücke, die überhängenden Zweige und Äste regelmäßig zu beseitigen.

 

Der Bewuchs darf generell nicht über die Grenze in die öffentlichen Flächen bzw. den Verkehrsraum hineinragen.

In der Höhe ist ein Lichtraumprofil von mindestens 4,50 m über der Fahrbahn und 2,50 m über Gehwegen oder Radwegen dauernd freizuhalten.

 

Das gilt gleichermaßen für Bäume und auch für Hecken auf Privatgrundstücken an Straßen.

 

Bei Fragen steht Ihnen die Bauverwaltung von der Verwaltungsgemeinschaft Reichertshofen unter der Telefonnummer 08453 / 512-24 (oder 08453 / 512-23 bzw. über Zentrale 08453 / 512-0) gerne zur Verfügung.

 

 

Lichtraumprofil