2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 "Gewerbegebiet Pörnbach II mit Teiländerung des Bebauungsplanes Nr. 12 Gewerbegebiet Pörnbach" im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB;
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses sowie Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 2 BauGB)
Der Gemeinderat Pörnbach hat in seiner Sitzung am 22.10.2024 den Aufstellungsbeschluss zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 „Gewerbegebiet Pörnbach II mit Teiländerung des Bebauungsplanes Nr. 12 Gewerbegebiet Pörnbach“ gefasst. Dieser Beschluss wird hiermit ortsüblich bekanntgemacht (§ 13a Abs. 3 i.V.m. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
In der gleichen Sitzung hat der Gemeinderat den vom Planungsbüro Eichenseher aus Pfaffenhofen erstellten Entwurf der 2. Änderung des oben genannten Bebauungsplanes gebilligt und die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 und § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Details können Sie den nachstehenden Unterlagen entnehmen.