Hinweise an Eltern bei der Ausstellung von Ausweisdokumenten

Bitte beachten Sie folgende Hinweise für Ausweisdokumente für Kinder

Reisepass Passport Ausweis

Bitte beachten Sie, sofern ein Kinderreisepass ausgestellt wurde:

 

Ein Kinderreisepass kann nur rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit verlängert werden. Bereits

am Tag nach Ablauf der Gültigkeitsdauer ist eine Verlängerung rechtlich und technisch nicht

mehr möglich. Nach Ablauf der Gültigkeit ist nur die Ausstellung eines neuen Kinderreisepasses

möglich. Dieser hat seit 01.01.2021 nur noch eine Gültigkeit von einem Jahr.

 

Für jede Verlängerung ist ein aktuelles Lichtbild erforderlich. Die Verlängerung wird

nur für ein Jahr ausgestellt.

 

Bitte beachten Sie, sofern ein Reisepass oder Personalausweis ausgestellt wurde:

 

Unabhängig von der Restgültigkeit des Ausweisdokuments verlieren Ausweisdokumente Ihre

Gültigkeit, wenn Ihr Kind anhand des darin eingetragenen Lichtbilds nicht oder nicht mehr

zweifelsfrei identifiziert werden kann. Dies kann z.B. auch zu Zurückweisungen an Grenzüber-

gängen führen.

 

Bitte prüfen Sie daher regelmäßig, z.B. vor Urlaubsreisen, ob eine Identifizierung Ihres

Kindes anhand des Lichtbildes noch zweifelsfrei möglich ist. Sollte das nicht der Fall sein, ist

die Beantragung eines neuen Ausweisdokuments zwar mit Gebühren verbunden, im Ver-

gleich zu etwaigen Problemen beim Grenzübertritt könnten diese Gebühren allerdings eine

gute Investition darstellen.

 

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gern zur Verfügung.

 

Ihre Pass- und Ausweisbehörde