Der Gemeinderat Pörnbach hat am 23. März 2026 eine Teilfläche des Hauptortes Pörnbach als förmliches Sanierungsgebiet festgelegt. Aufgrund § 142 des Baugesetzbuches (BauGB) und Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) hat der Gemeinderat am 23. März 2026 die Sanierungssatzung beschlossen. Das Sanierungsgebiet ist im Lageplan gelb gekennzeichnet dargestellt:

Diese Satzung wird gemäß § 143 Abs. 1 BauGB mit ihrer Bekanntmachung rechtsverbindlich.
Die Sanierungsmaßnahme wird im vereinfachten Verfahren gemäß § 142 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Die Anwendung der §§ 152 bis 156 a BauGB ist ausgeschlossen. Die Vorschriften des § 144 BauGB über genehmigungspflichtige Vorhaben und Rechtsvorgänge finden keine Anwendung.
Ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung wird die Sanierungssatzung in der Fassung vom 23.03.2026 mit Begründung in der Verwaltungsgemeinschaft Reichertshofen als Behörde der Gemeinde Pörnbach im Dienstgebäude Marktstraße 16, 85084 Reichertshofen, Zimmer 2.04, während der allgemeinen Dienststunden zu jedermanns Einsicht bereitgehalten; über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben. Die Satzung kann ebenfalls im Internet unter www.poernbach.de (Wirtschaft & Bauen > Bebauungspläne > Bebauungspläne der Gemeinde Pörnbach) eingesehen werden.
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.
Unbeachtlich werden demnach
1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
- nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der
Gemeinde geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen
soll, ist darzulegen.
Die einschlägigen Vorschriften können während der allgemeinen Dienstzeit von jedermann in der Verwaltungsgemeinschaft Reichertshofen als Behörde der Gemeinde Pörnbach im Dienstgebäude Marktstraße 16, 85084 Reichertshofen, Zimmer 2.04 eingesehen werden.
Pörnbach, den 10.04.2026
Gemeinde Pörnbach
Helmut Bergwinkel
Erster Bürgermeister















