Der Gemeinderat Pörnbach hat am 23. März 2026 eine Teilfläche des Hauptortes Pörnbach als förmliches Sanierungsgebiet festgelegt.
Aufgrund § 142 des Baugesetzbuches (BauGB) und Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) hat der Gemeinderat am 23. März 2026 die Sanierungssatzung beschlossen.
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