Der Gemeinderat Pörnbach hat in seiner Sitzung am 23.06.2026 den Aufstellungsbeschluss für die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24 „Gewerbegebiet Einzelhandel“ beschlossen. Dieser Beschluss wird gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntgemacht.
In der gleichen Sitzung hat der Gemeinderat den Vorentwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24 „Gewerbegebiet Einzelhandel“ mit Begründung und Umweltbericht (Stand: 23.06.2026) gebilligt und die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB) beschlossen.
Details können Sie den u. a. Unterlagen entnehmen:
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